Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung der Räume MAXIMOE

Inhaber: Cem Yilmaz
Standort: Eifelstraße 78, 50677 Köln
 
 

1. Geltungsbereich 

1.1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Location MAXIMOE zur Durchführung von Veranstaltungen wie Feiern, Partys, Banketten usw. sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen von MAXIMOE.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kund:innen gelten nur, wenn sie vorher ausdrücklich und schriftlich durch MAXIMOE anerkannt wurden.
1.3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, bedürfen jedoch der schriftlichen Bestätigung durch MAXIMOE.


2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Reservierungsbestätigung von MAXIMOE zustande, die von der Kundschaft unterzeichnet und zurückgesendet wird.
2.2. Ist die/der Kund:in nicht selbst Veranstalter:in bzw. wird ein gewerblicher Vermittler eingeschaltet, haften beide gesamtschuldnerisch für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag.


3. Leistungen & Zahlung

3.1. MAXIMOE verpflichtet sich, die in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Leistungen zu erbringen.
3.2. Die Nutzung des Namens „MAXIMOE“ durch die Kundschaft ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet.
3.3. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug befindet sich die Kundschaft automatisch in Verzug – eine gesonderte Mahnung ist nicht erforderlich. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs wird eine Mahnpauschale in Höhe von 2,50 € berechnet. Weitere Kosten, insbesondere Inkassogebühren, trägt die Kundschaft.
3.4. MAXIMOE kann eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrags verlangen. Im Stornofall wird die Anzahlung nur erstattet, wenn eine Weitervermietung zu gleichen Konditionen gelingt.


4. Rücktritt

4.1. Rücktritte sind schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären. Es gilt das Eingangsdatum.
4.2. Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die MAXIMOE nicht zu vertreten hat, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet – es sei denn, die Räume können erneut vermietet werden.
4.3. MAXIMOE kann fristlos vom Vertrag zurücktreten, u. a. wenn:

  • Vertragsverstöße vorliegen (z. B. gegen § 3.4, § 6.8, § 6.9),
  • höhere Gewalt die Durchführung unmöglich macht,
  • falsche Angaben zum Veranstaltungszweck gemacht wurden,
  • die Veranstaltung Sicherheit, Ordnung oder das Ansehen von MAXIMOE gefährdet.


5. Änderungen der Veranstaltungszeit

Änderungen der vereinbarten Veranstaltungszeiten sind spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bei MAXIMOE anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung oder stimmt MAXIMOE einer späteren Änderung nicht zu, gelten die ursprünglich vereinbarten Zeiten. Für genehmigte Änderungen außerhalb dieser Frist kann ein Mehraufwand berechnet werden.


6. Nutzung & Hausrecht

6.1. Rauchen ist in allen Räumen verboten.
6.2. Tiere sind (außer Blindenhunde) nicht zugelassen.
6.3. Die Kundschaft trägt die Verkehrssicherungspflicht während der Mietdauer.
6.4. Umbauten oder Veränderungen sind untersagt.
6.5. Beauftragte von MAXIMOE erhalten jederzeit Zutritt zu allen Räumen und üben das Hausrecht aus.
6.6. Werbung darf nur mit schriftlicher Genehmigung angebracht werden. Nageln, Bekleben oder das Anbringen von Transparenten ist untersagt.
6.7. Untervermietung oder Nutzung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
6.8. Die Kundschaft muss vor Vertragsabschluss mitteilen, wenn Art oder Inhalt der Veranstaltung Anlass zur öffentlichen Kritik geben könnte.
6.9. Bei Übergabe ohne Beanstandung gelten die Räume als mängelfrei übernommen.
6.10. MAXIMOE kann gemeinsame Begehungen vor und nach der Mietdauer verlangen.
6.11. Die Räume sind im ursprünglichen Zustand zu übergeben. Kosten für Rückbau, Entsorgung oder Lagerung trägt die Kundschaft.


7. Haftung

7.1. MAXIMOE haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel sofort zu melden und zur Schadensminderung beizutragen.
7.3. Die Kundschaft haftet für alle Schäden, die durch sie, ihre Gäste oder Dienstleister verursacht werden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
7.4. Vertragliche Ansprüche verjähren nach einem Jahr, Schadensersatzansprüche nach drei Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.


8. Technik & Genehmigungen

8.1. Das Mitbringen und Verwenden von eigenen technischen Geräten oder Technik Dritter ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen, vorherigen schriftlichen Genehmigung durch MAXIMOE.
8.2. Eigene elektrische Geräte dürfen nur mit Genehmigung verwendet werden.
8.3. Schäden an Technik von MAXIMOE werden auf Kosten der Kundschaft beseitigt.
8.4. Alle behördlichen Auflagen (z. B. GEMA, Lärmschutz, Brandschutz) sind eigenverantwortlich zu erfüllen.
8.5. Fluchtwege, Rauchmelder, Hydranten etc. müssen freigehalten werden.


9. Mitgebrachte Gegenstände

9.1. Die Verwahrung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2. Deko muss brandschutzkonform sein. Nachweise können verlangt werden.
9.3. Fundsachen werden 14 Tage aufbewahrt, danach entsorgt.
9.4. Verpackungsmaterial ist durch die Kundschaft zu entsorgen. Andernfalls erfolgt die Entsorgung kostenpflichtig durch MAXIMOE.


10. Schlussbestimmungen

10.1. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
10.2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.
10.3. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags davon unberührt.